Die 5 besten Anlage­strategien mit Crowdinvestments

Das Sparen wird ad absurdum geführt, indem nun der Sparer der Bank für seine Geldeinlage Zinsen zahlen muss. Dieser Irrsinn entspricht der zunehmenden Realität.

Die wichtigsten Fakten

  • Bisher belasten bereits 85 Banken ihre Privatkunden mit Negativzinsen – Tendenz steigend
  • insbesondere Kunden der Sparkassen und Volksbanken sind betroffen
  • Die Belastung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen
  • Höhe der Negativzinsen variiert zwischen 0,001 % bis 0,5 % bzw. Gebühren für Tagesgeldkonten zwischen 1 € und 50 € pro Monat
  • Politik prüft Möglichkeiten des Gesetzgebers

Welche Banken belasten Ihre Kunden mit Negativzinsen?

Die Zahl der Banken, die in Deutschland auch ihre Privatkunden mit Negativzinsen belasten, wächst kontinuierlich. Wie die Auflistung des Internetportals verivox zeigt, sind es bisher inzwischen schon 85 Banken – in erster Linie Sparkassen und Volksbanken -, bei denen die Erhebung von Negativzinsen für Tagesgeldeinlagen und/oder Girokontoguthaben Einzug erhalten hat (Link zu verivox Tabelle).

Müssen auch Bestandskunden die Belastung mit Negativzinsen befürchten?

Nach dem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26.01.2018 (AZ 4 O 187/17) müssen Bestandskunden das Schreckgespenst „Strafzinsen“ wohl nicht befürchten. In dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte die Volksbank Reutlingen Negativzinsen auch für private Bestandskunden einführen wollen. Das Landgericht Tübingen entsprach dem Unterlassungsantrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es vertritt die Auffassung, dass ein geschlossener Vertrag, selbst wenn er entsprechende Änderungsvorbehalte vorsieht, nicht einseitig durch die Bank in der Weise verändert werden darf, dass sich der Charakter des Vertrages ändert. Die Belastung des Kontoguthabens mit Negativzinsen verändert den Charakter des Kontovertrages nach Auffassung des Gerichtes in unzulässiger Weise.

Diese Entscheidung ist zwar eine Einzelfallentscheidung. Es liegt aber nahe, dass sich weitere Gerichte dieser Entscheidung zumindest im Falle von privaten Bestandskunden anschließen werden. Ob dies dann auch für gewerbliche Bestandskunden gilt, ist hingegen ungewiss.

Wieso gibt es Negativzinsen?

Die Europäische Zentralbank hat im Juni 2014 die Negativzinsen eingeführt. Sie hat den Leitzins für Einlagen der Banken auf einen negativen Wert festgesetzt und verspricht sich, durch den negativen Einlagezins die Banken zu einer erhöhten Kreditvergabe zu bewegen, um die Konjunktur zu stärken. Ob dieser Plan aufgeht, sei einmal dahingestellt.

Die Kosten, die den Banken durch diese Zinspolitik entstehen, sind jedenfalls immens. Bleibt es bei der derzeitigen Negativzinspolitik der EZB werden vermutlich weitere Banken auf den Zug der Negativzinsen aufspringen und dazu übergehen, die ihnen entstehenden Kosten an die Kunden weiterzugeben.

Welche Formen der Negativzinsen gibt es?

Diese Kostenweitergabe erfolgt durch unterschiedliche Spielarten der Banken. Einige Banken belegen die Einlagen ihrer Kunden mit tatsächlichen Negativzinsen. Andere Banken weisen zwar keinen Negativzins aus. Sie stellen ihren Kunden aber ein „Verwahrentgelt“ für die Verwahrung der Einlagen bzw. Gebühren für das an sich kostenlose Tagesgeldkonto in Rechnung. Da die Verzinsung bei 0 % liegt, ergibt sich auch bei diesem Vorgehen für die Kunden faktisch eine Negativverzinsung.  Noch gewähren derzeit die meisten Banken ihren Kunden einen Freibetrag, so dass die Kunden die Berechnung des Verwahrentgeltes oder der Negativzinsen „nur“ ab einem höheren Guthaben (in der Regel ab 100.000 EUR) zu befürchten haben.

Was unternimmt der Gesetzgeber?

Diese für den Sparer negativen Entwicklungen haben nun auch die Politiker auf den Plan gerufen. Das Finanzministerium hat die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Negativzinsen prüfen lassen. Einem Bericht der Passauer Neuen Presse zu Folge (Link zu dem Bericht) kommt das Finanzministerium hierbei zu dem Ergebnis, dass es für Banken „schon auf Basis der geltenden Rechtslage mit hohen rechtlichen Risiken behaftet sei, innerhalb bestehender Verträge Aufwendungen für Negativzinsen einseitig an ihre Kunden weiterzugeben.“ Ob die Sparer auf ein gesetzliches Verbot durch den Staat hoffen können, ist ungewiss und selbst von Verbraucherschützern nicht unumstritten. Es heißt, dass das Finanzministerium die Entwicklung weiter beobachten wolle….